Haushaltshilfe von der Krankenkasse beantragen

Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Haushaltshilfe von der Krankenkasse beantragen

Veröffentlicht: 07.04.2022 Aktualisiert: 17.01.2024

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit, einer Operation oder einer anderen Behandlung im Krankenhaus für kurze Zeit nicht selbst versorgen? Sie haben dann Anspruch auf verschreibungspflichtige Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der Ihnen bei der Körperpflege, den Mahlzeiten und im Haushalt hilft oder sich um die Kinder kümmert. Sie können wählen, ob Sie sich von einer medizinischen Fachkraft helfen lassen oder Ihre Verwandten oder Freunde um Hilfe bitten wollen.

Der Umfang der Krankenkassen, die eine Haushaltshilfe bezahlen, hängt davon ab, welche Aufgaben Sie noch selbst oder mit Unterstützung anderer erledigen können. Wenn eine gute Pflegekraft für Ihren Haushalt bewilligt wird, übernimmt sie alle notwendigen Aufgaben: Wäsche waschen, putzen, Mahlzeiten zubereiten, einkaufen und ausliefern sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse schriftlich eine Serviceperson für Haushaltshilfe beantragen. Dem ausgefüllten Formular muss eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit beiliegen, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind. Darüber hinaus muss der Arzt angeben:

  • wann die Hilfe notwendig ist
  • für wie lange und
  • wie viel Hilfe geleistet werden soll.

Um einen reibungslosen Ablauf der Pflege zu gewährleisten, sollten Sie den Antrag am besten noch im Krankenhaus stellen.

Wenn vor allem Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme betreut werden müssen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Nach der Rückkehr in die eigene häusliche Umgebung ist die Hilfe durch eine Haushaltshilfe auf maximal vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt. Wenn Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe von der Krankenkasse für maximal 26 Wochen gewährt. Eltern oder Alleinerziehenden wird empfohlen, sich bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob sie freiwillig auch für ältere Kinder Pflegeleistungen übernimmt.

Es steht Ihnen frei, eine passende Haushaltshilfe bei einer Wohlfahrtsorganisation, einem Pflegedienst oder einem örtlichen Dienstleister auszuwählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Sie zu beraten, wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Es ist sinnvoll, bei der Antragstellung bei der Krankenkasse nach geeigneten Anbietern und deren Adressdaten zu fragen. Darüber hinaus vermitteln Krankenkassen auf Wunsch Erstkontakte und erfragen vorab freie Kapazitäten.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit der Betreuung des Haushalts zu beauftragen.

Die Krankenkassen zahlten im Jahr 2021 10,25 Euro pro Stunde für eine selbst organisierte Ersatzkraft. Generell können alle Kosten für Haushaltshilfen, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf einen bestimmten Betrag und eine bestimmte Anzahl von Stunden beschränkt. In der Regel wird ein 8-Stunden-Einsatz pro Tag als angemessen angesehen. Dies bedeutet 82 Euro für einen 8-Stunden-Tag.

Bei der Frage, was als "angemessene Stundenzahl" anzusehen ist, müssen die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen sind beispielsweise die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Haushalt, das Alter des Kindes/der Kinder oder ob man alleinerziehend ist. Darüber hinaus können die individuellen Umstände auch dazu führen, dass eine tägliche Arbeitszeit von mehr als acht Stunden erforderlich ist. Krankenkassen können diese Situationen im Einzelfall erläutern.

Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Für Nachbarn oder Freunde bedeutet der Stundenlohn eine kleine Belohnung für ihren tatkräftigen Einsatz. Engere Verwandte oder Ehepartner erhalten die Finanzspritze von der Krankenkasse nur, wenn sie Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.

Es ist aber möglich, dass die Krankenkasse im Rahmen ihrer Satzung die Kosten für eine Haushaltshilfe über die gesetzlichen Grenzen hinaus übernimmt. Es ist ratsam, vorher bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen

Es ist wichtig, dass Sie bei Inanspruchnahme einer professionellen Haushaltshilfe immer einen Vertrag direkt mit der Pflegekraft abschließen. In diesem Fall rechnet die Ersatzkraft oder die Einrichtung die Kosten direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass Sie auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleiben. Allerdings müssen Sie noch einen zusätzlichen Beitrag leisten, und zwar zehn Prozent der Kosten. Der Mindestbetrag liegt bei fünf Euro, der Höchstbetrag bei zehn Euro.

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