Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

 

  1. Halten Sie die vereinbarten Termine auch ein, wenn meine Haushaltshilfe ausfällt?

    Ja, wenn z.B. die Mitarbeiterin krank wird oder etc., werden wir Sie fragen, ob jemand anderes Sie vertreten kann. Dann würden wir eine Vertretung zukommen lassen.

     

  2. Kommt immer der/dieselbe Mitarbeiter/in zu mir?

    Ja, wenn Sie uns regelmäßig für bestimmte Tätigkeiten beauftragen, dann kommt immer der/dieselbe Mitarbeiter/in zu Ihnen.

     

  3. Sind Ihre Mitarbeiter/innen zuverlässig?

    Bei allen unseren Mitarbeiter/innen prüfen wir die persönlichen Daten, Lebenslauf, Referenzen sowie das polizeiliche Führungszeugnis.

     

  4. Was passiert, wenn ich mit der Arbeit Ihrer Mitarbeiter/innen nicht zufrieden bin?

    Dann wird Ihnen umgehen eine neue Reinigungskraft zur Verfügung gestellt.

     

  5. Ist eine einmalige Reinigungshilfe möglich?

    Ja. Sie können uns selbstverständlich nach Ihrem Bedarf beauftragen.

    Wenn Sie uns regelmäßig beauftragen möchten, können wir Ihnen günstigere Preise anbieten.

     

  6. Wie wird die Arbeit Ihrer Mitarbeiter/innen geprüft? 

    Wir überprüfen regelmäßig und unangemeldet die durch unsere Mitarbeiter erbrachten Dienstleistungen und holen bei Ihnen aktiv Feedback ab. Optimierungspotential wird so aktiv so schnell wie möglich umgesetzt.

     

  7. Muss ich persönlich anwesend sein, wenn die Haushaltshilfe in meinem Haushalt tätig ist?

    Nein, das ist nicht nötig. Sie können davon ausgehen, dass die vereinbarten Leistungen in Ihrem Haushalt ausgeführt werden.

     

  8. Wie werden Ihre Leistungen entlohnt?

    Sie bekommen eine Rechnung am Monatsende und können bequem per Überweisung bezahlen.

     

  9. Sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich absetzbar?

    Ja. Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Gartenpflege, Hausreinigung, Tierbetreuung, Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Nur wenn Sie die Summe überwiesen haben, wird das Finanzamt Ihren Steuerabzug anerkennen.

     

  10. Muss ich die Reinigungsmittel und Arbeitsutensilien zur Verfügung stellen?

    Wir bringen unsere professionellen Reinigungstücher nach 4-Farb System, Polierelappen, Bürsten, Schwäme zum jeden Termin mit. Sie stellen unseren Haushaltshilfen Ihre lieblings Reinigungsmitteln, Staubsauger, Bodenwischer und Eimer zur Verfügung. Gerne können wir gegen Aufpreis unsere Bio-Reinigungsmitteln für die Reinigung mitbringen.

     

 

 

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